Angesichts der strukturellen Änderungen an den Finanzmärkten besteht die geldpolitische Notwendigkeit, die Funktionsweise des Geldmarktes und die diesbezüglichen Aktivitäten umfassender als bisher zu regulieren. Aus diesem Grund hat die Europäische Zentralbank (EZB) am 26.11.2014 die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 über Geldmarktstatistiken (auch als Money Market Statistical Reporting (MMSR) bekannt) erlassen und am 10.09.2015 mit der VO (EU) 2015/1599 sowie mit der Verordnung ECB/2018/33 novelliert.

Ziel dieser EU-Verordnungen ist die Gewinnung von Informationen über die Geldmarktaktivitäten und -konditionen in der Europäischen Währungsunion. Hierzu erhebt die EZB seit April 2016 statistische Daten zu in Euro getätigten Geldmarktgeschäften.

Es handelt sich dabei um transaktionsbasierte Meldungen, die der EZB ein umfassendes Bild über die Einzelheiten der Geldmärkte im Euro-Währungsgebiet vermitteln sollen, um die Wirksamkeit der geldpolitischen Impulse zu bewerten. Außerdem soll die neue Verordnung die EZB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Finanzstabilität unterstützen. Ferner dient die Datenerhebung, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Europäischen Rates, der Stärkung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) bei der analytischen und statistischen Arbeit. Die Meldepflicht besteht hierbei für vier von der EZB bestimmten Kategorien von Finanzmarktakteuren, die nach Größe, Bedeutung, Repräsentativität oder jeweils von der Nationalen Zentralbank (NZB) klassifiziert werden.

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