EBA_draft_ITS_on_Pillar_3_disclosures_on_ESG_risks.pdf
EBA Final draft ITS on Pillar-3 disclosure on ESG risks (Englisch)
Säule-3-Offenlegungen zu ESG-Risiken (Artikel 449a CRR)
Im Mittelpunkt der Regulierung zu nachhaltigen Finanzen steht die EU-Taxonomie-Verordnung, die ein detailliertes Klassifizierungssystem für alle Sektoren des Finanzsystems darstellt. Ziel der Regulierung is es, Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu fördern. Ferner soll sie den nachfolgenden Verordnungen als Referenz dienen:
Die SFDR und die NFRD gelten für Finanzmarktakteure und für große Unternehmen. Die CSRD wird ab 2023 die aktuell geltende NFRD weiterentwicklen. Die technischen Durchführungsstandards (ITS) zur Offenlegung von ESG-Risiken im Rahmen der Säule-3 gelten für die meisten großen Banken in der Europäischen Union.
Im März 2021 hat die EBA eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) für die Offenlegung von ESG-Risiken im Rahmen der Säule-3 eingeleitet. Der endgültige Entwurf der ITS wurde der Europäischen Kommission zur Annahme im Januar 2022 vorgelegt.
Offenlegungen aufsichtsrechtlicher Informationen zu ESG-Risiken: Die erste Offenlegung von ESG-Risiken wird zunächst jährlich erfolgen und ab 2023 halbjährlich. Die ITS werden ab Juni 2022 anwendbar sein, mit dem 31. Dezember 2022 als ersten Stichtag. In der Verordnung wird die EBA sich an der Taxonomie und anderen Initiativen orientieren.
Klimawandel und andere Umweltrisiken, einschließlich Übergangsrisiken und physische Risiken (Offenlegung der "grünen Taxonomie", die auf kohlenstoffintensive Engagements ausgerichtet ist). Darüber hinaus werden auch soziale und Governance-Risiken berücksichtigt.
Der ESG-Offenlegungsbericht besteht aus drei qualitativen Tabellen und zehn quantitativen Vorlagen. Der qualitative Teil ist in Geschäftsstrategie und -prozesse sowie Governance und Risikomanagement unterteilt. Die Banken müssen der Öffentlichkeit gegenüber offenlegen, wie sie ihre Geschäftsstrategie anpassen und wie sie die Verantwortung des Managements von Nachhaltigkeitszielen übertragen. In Bezug auf das Risikomanagement sind die Banken verpflichtet, über die Verfahren zur Ermittlung und Überwachung risikosensibler Sektoren und Engagements zu berichten. Die Methodik von Stresstests und Szenarioanalysen in Bezug auf diese ESG-Risiken muss ebenfalls offengelegt werden.
Die Angaben zum Klimawandel sind nach den verschiedenen Risikotypen unterteilt. Innerhalb dieser Offenlegung wird zwischen dem Übergangsrisiko, dem physischen Risiko und den Abmilderungsrisiken unterschieden. Das Übergangsrisiko kann bei der Umstellung auf eine weniger umweltbelastende und umweltfreundlichere Wirtschaft auftreten. Die zweite Art von Risiko, das physische Risiko, ergibt sich aus Ereignissen, die durch den Klimawandel verursacht werden, wie z. B. die extremen Regenfälle und Überschwemmungen in Deutschland im Jahr 2021. Bei der Risikominderung geht es um die Planung von Katastrophen und die Möglichkeit, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
Wir bieten ein ESG-Reporting-Modul für unsere bewährte Meldewesensoftware Regnology Reporting Hub an. Das ESG-Reporting-Modul richtet sich an Finanzinstitute, die ab 2022 den neuen Standard zur Offenlegungspflicht von ESG-Risiken der EBA erfüllen müssen.
EBA Final draft ITS on Pillar-3 disclosure on ESG risks (Englisch)