Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 sehen sich die Finanzinstitute mit deutlich gestiegenen Meldepflichten konfrontiert, was sowohl für die Banken selbst als auch für die Aufsichtsbehörden eine große Herausforderung darstellt. Folge der national gravierend variierenden Meldeanforderungen und der nicht vorhandenen Harmonisierung des Meldeprozesses, sind eine heterogene Datenqualität bei den gemeldeten Daten und erheblichen Redundanzen. Zudem müssen grenzüberschreitend tätige Banken an mehrere nationale Behörden mit unterschiedlichen Meldeanforderungen berichten, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt.
Langfristiges Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des zugehörigen Statistikausschusses (STC) ist es deshalb, die bestehenden statistischen Rahmenbedingungen des ESZB so weit wie möglich länder- und bereichsübergreifend zu standardisieren, zu harmonisieren und zu integrieren. Die Einführung des integrierten Berichtsrahmens (IReF) bedeutet für die meldepflichtigen Unternehmen, dass zukünftig nur noch einen standardisierter Berichtssatz für die bestehenden Meldeanforderungen existiert und langfristig nationale Meldevorlagen abgeschafft werden. Ergänzt wird dies durch Transformationsregeln für die Ableitung der von den Behörden geforderten Statistiken. Nach Einführung des IReF werden auch die nationalen Zentralbanken (NZBs) sowie die zuständige nationale Behörden nur noch einen einzigen integrierten Berichtssatz erhalten, was zu drastischen Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen führt. Des Weiteren wird durch die verbesserte Datenqualität eine verbesserte Risikobewertung sichergestellt und die allgemeine Transparenz des Meldeprozesses erhöht. Zudem profitiert die Europäische Zentralbank (EZB) von einer verbesserten Datenkonsistenz die eine effektivere Datenanalyse ermöglicht und damit die Grundlage für mehr Transparenz, einen besseren länderübergreifenden Vergleich und eine flexiblere Analyse der übertragenen Daten schafft.
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zum IReF, welche von Juni bis Oktober 2018 durchgeführt wurde, zeigten, dass die Berichtspflichtigen großes Interesse daran haben, den IReF zwischen 2024 und 2027 wie vom ESZB beabsichtigt umzusetzen. Dieser Zeitraum gewährleistet den Instituten genügend Spielraum für die Umsetzung und Stabilisierung der Übermittlung von AnaCredit-Daten und scheint insgesamt mit dem vorgesehenen Zeitplan für mögliche weitere Maßnahmen bezüglich AnaCredit vereinbar zu sein. Im nächsten Schritt folgt eine Umfrage zur Kosten-Nutzen-Bewertung, die sich auf die statistischen Anforderungen des IReF fokussiert. Diese wird letztlich den Ansatz des ESZB bezüglich des Implementierungszeitraumes bestimmen.
Jedes Mal, wenn ein statistischer oder aufsichtsrechtlicher Rahmen aktualisiert wird oder ein neuer entsteht, müssen die Banken eigenständig, die Vorgaben interpretieren, die Daten aus ihren internen Systemen extrahieren und so umzuwandeln, dass sie zu einer endgültigen Zahl gelangen, die in der entsprechenden Verordnung gefordert wird. Dieser Vorgang geschieht nicht immer reibungslos, da es teilweise mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, herauszufinden welche Quelldaten zu verwenden sind und wie diese verarbeitet werden müssen um die in Gesetzgebung X, Tabelle Y, Zelle Z geforderte Anzahl zu erzeugen. Somit ist Verarbeitung von überarbeiteten oder neuen Rechtsakten für jede Bank ein kostspieliger und zeitaufwendiger Prozess. Je größer die Diskrepanz zwischen den Banken hinsichtlich der Interpretation der Bedeutung bestimmter Abschnitte innerhalb einer regulatorischen Norm ist, desto fragwürdiger ist die Qualität der Ausgabedaten und desto schwieriger sind die Vergleiche zwischen den Banken.
Hand in Hand mit der IReF geht das Banks‘ Integrated Reporting Dictionary (BIRD), welches in enger Zusammenarbeit von Mitgliedern der EZB, einigen NZB des Euroraums und dem Bankensektor - darunter Regnology erarbeitet wird. Ziel von BIRD ist es, die Berichtslast für Banken zu verringern, "den Berichtspflichtigen zu helfen, die in ihren internen Systemen gespeicherten Informationen effizient zu organisieren und ihre Berichtspflichten zu erfüllen". Die Inhalte des BIRD werden auf der Website veröffentlicht und allen Interessierten als "öffentliches Gut" zur Verfügung gestellt. Sie enthalten eine Beschreibung der Daten, die aus den bankinternen IT-Systemen (z.B. aus dem Rechnungswesen, Risikomanagement, Wertpapieren oder Einlagen) in einer "Input-Schicht", einem standardisierten Mittel zur Definition und Identifizierung einzelner Geschäftsvorfälle und Positionen, extrahiert werden sollen. Darüber hinaus gibt es definierte Transformationsregeln, die auf die extrahierten Daten anzuwenden sind, um spezifische regulatorische Kennzahlen zu erstellen. Die harmonisierten Datenmodells und der Transformationsregeln bilden zusammen BIRD.
Der BIRD soll Ergebnisse erzeugen, die mit den Berichtsschemata der Sekundärstatistik übereinstimmen; er berücksichtigt jedoch nicht, wie diese Anforderungen im nationalen Erhebungsrahmen erfüllt werden. Zur Umsetzung der BIRD auf nationaler Ebene können erhebliche länderspezifische Anpassungen erforderlich sein. Somit werden die meisten Vorteile von BIRD nur erreicht, wenn IReF und BIRD gemeinsam umgesetzt werden. Die Umsetzung des BIRD bleibt für den Bankensektor freiwillig und ist keine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des IReF. Je mehr die Berichterstattung jedoch in einem einzigen "primären Berichtsrahmen" zusammengefasst ist, desto effektiver kann der BIRD die Berichtspflichtigen unterstützen. BIRD und IReF bilden zusammen die beiden Säulen der langfristigen Strategie des ESZB für die Datenberichterstattung der Banken.
Im Rahmen seines anhaltenden Engagements für das BIRD-Projekt entwickelt Regnology derzeit einen Prototyp. Die technischen Prototypen werden so konzipiert sein, dass der BIRD in der Praxis anwendbar wird und nicht bloß eine theoretische Konzeption sein wird.