21.09.2020
Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte den Beitrag des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) für den Umsetzbarkeitsbericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Verringerung der Belastungen des europäischen Bankensektors durch das Meldewesen. Art. 430c der Kapitaladäquanzverordnung (capital requirements regulation – CRR) verpflichtet die EBA, eine solche Untersuchung durchzuführen und den Beitrag der ESZB zu berücksichtigen. Das Europäische System der Zentralbanken schlägt vor, die Belastung der Banken in den Bereichen Statistik, Abwicklung und aufsichtliches Meldewesen durch