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Der Umsetzungszeitraum für die neuen Anforderungen zur Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß der „Securities Financing Transactions Regulation“ (SFTR) steht nun fest: Der Meldestart nach Artikel 4 der SFTR erfolgt schrittweise, beginnend mit Kreditinstituten und Wertpapierfirmen am 11. April 2020. Die Komplexität der SFTR-Meldepflicht und die harten Meldefristen stellen eine große Herausforderung für die Marktteilnehmer dar. In UK tätige Institute müssen sich auch mit der Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit auseinandersetzen.