Die jüngsten Veröffentlichungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben zusätzliche Einblicke in die IFD/IFR-Anforderungen ermöglicht.
Im Dezember 2020 veröffentlichte die EBA einen endgültigen Bericht zu ihren Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Wertpapierfirmen. Als Reaktion auf das Feedback der Industrie zu ihrer öffentlichen Konsultation im Juni 2020, sorgte die EBA für Klarheit bezüglich Definitionen und Behandlungen. Dazu gehörten z. B. die Definition eines Finanzunternehmens im Kontext der IFD/IFR und der Anwendungsbereich mehrerer K-Faktor-Anforderungen, insbesondere verwaltete Vermögenswerte gemäß IFR (AUM).
Am 14. Januar 2021 veröffentlichte die CBI ein Konsultationspapier, die CP135 Konsultation zu Ermessensspielräumen der zuständigen Behörde im Investment Firms Directive und Investment Firms Regulation. In diesem Dokument werden eine Reihe von Ermessensspielräumen behandelt:
- Anwendung der Capital Requirements Directive (CRD) Regelung auf Wertpapierfirmen
- Liquiditätsanforderungen
- Bewertung des internen Kapitals und der liquiden Mittel
- Anpassung des K-Faktors
Fazit
Die Zeit drängt für die Implementierung der neuen Regelung im gesamten Bereich der Wertpapierfirmen. In den EU-Mitgliedsstaaten tritt IFD/IFR ab dem 26. Juni 2021 in Kraft. Darauf folgt der erste Meldetermin am 30. September 2021. In seiner jüngsten Rede machte Gerry Cross von der CBI auf die Notwendigkeit dieses Zeitplans aufmerksam. Er betonte: "Wir erwarten, dass die Vorbereitungen der Firmen auf IFR/IFD auf Vorstandsebene diskutiert wurden und dass die Firmen ihre Implementierungsprojekte aufgesetzt haben".
Die Einführung von IFD/IFR wird erhebliche Auswirkungen auf Wertpapierfirmen haben. Firmen müssen einen ganzheitlichen Ansatz für die neuen Anforderungen wählen, der folgendes beinhaltet:
- Bewertung der für die Firma geltenden Klassifizierung
- Überprüfung der Anforderungen nach dieser Klassifizierung
- Sicherstellung der Prozesse und IT-Systeme zur:
- Erfassung der erforderlichen Kerndaten
- Vervollständigung der erforderlichen Berechnungen
- Validierung der Ergebnisse und
- Konvertierung des Outputs in das XBRL-Format zur Weiterleitung an die lokale Aufsichtsbehörde.
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